Vollmachten und Erbschaftsregelungen werden oft aufgeschoben – dabei sind sie unabhängig vom Alter und Vermögen relevant. Wer nichts regelt, überlässt Entscheidungen dem Gesetzgeber oder Familienstreitigkeiten.
Die vier zentralen Dokumente
- Vorsorgevollmacht – für rechtsgeschäftliche Vertretung.
- Patientenverfügung – für medizinische Behandlungswünsche.
- Betreuungsverfügung – falls doch ein Betreuer nötig wird.
- Testament – für die Nachlassregelung.
Vorsorgevollmacht
Ohne wirksame Vollmacht ist im Ernstfall auch der Ehepartner nicht automatisch handlungsberechtigt. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Notfall handeln darf – für Vermögen, Wohnung, medizinische Entscheidungen.
Bankvollmacht
Zusätzlich zur allgemeinen Vollmacht verlangen viele Banken eine separate Bankvollmacht auf ihrem Formular. Idealerweise wird sie zeitgleich mit der Vorsorgevollmacht erstellt.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung dokumentiert Behandlungswünsche für Situationen, in denen Sie sich nicht mehr äußern können. Sie sollte konkret formuliert und regelmäßig aktualisiert werden – veraltete Verfügungen werden im Zweifel nicht anerkannt.
Testament: Einfach beginnen
Ein handschriftliches Testament ist bereits wirksam, wenn es vollständig eigenhändig verfasst und unterschrieben ist. Bei größerem Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen empfiehlt sich ein notarielles Testament.
Erbschaftsteuer im Überblick
| Verwandtschaft | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € |
| Kinder | 400.000 € |
| Enkelkinder | 200.000 € |
| Geschwister | 20.000 € |
Was passiert ohne Regelung
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – meist mit weitreichender Beteiligung von Ehepartner und Kindern, häufig mit Erbengemeinschaften. Diese können Vermögensauseinandersetzungen erheblich erschweren.
„Vollmachten schützen keine Toten – sie schützen die Lebenden vor Entscheidungen unter maximaler emotionaler Belastung.“
Praktische Umsetzung
Formulare für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung stellen Bundesministerien kostenlos bereit. Bei größerem Vermögen ist ein Termin bei Notar oder Anwalt gut investiertes Geld.



