Mittwoch, 29. Juli 2026

Ratgeber

Vollmachten und Erbschaft: Was jede Familie geregelt haben sollte

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament und Bankverfügung: Ein strukturierter Überblick über die wichtigsten Dokumente – jenseits vom Steuerthema.

NB

Von Nina Bartels

Redakteurin Investieren · · aktualisiert am 27. Juli 2026 · 10 Min. Lesezeit

Notarielle Dokumente und Füllfederhalter auf einem Schreibtisch
Notarielle Dokumente und Füllfederhalter auf einem Schreibtisch

Vollmachten und Erbschaftsregelungen werden oft aufgeschoben – dabei sind sie unabhängig vom Alter und Vermögen relevant. Wer nichts regelt, überlässt Entscheidungen dem Gesetzgeber oder Familienstreitigkeiten.

Die vier zentralen Dokumente

  • Vorsorgevollmacht – für rechtsgeschäftliche Vertretung.
  • Patientenverfügung – für medizinische Behandlungswünsche.
  • Betreuungsverfügung – falls doch ein Betreuer nötig wird.
  • Testament – für die Nachlassregelung.

Vorsorgevollmacht

Ohne wirksame Vollmacht ist im Ernstfall auch der Ehepartner nicht automatisch handlungsberechtigt. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Notfall handeln darf – für Vermögen, Wohnung, medizinische Entscheidungen.

Bankvollmacht

Zusätzlich zur allgemeinen Vollmacht verlangen viele Banken eine separate Bankvollmacht auf ihrem Formular. Idealerweise wird sie zeitgleich mit der Vorsorgevollmacht erstellt.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung dokumentiert Behandlungswünsche für Situationen, in denen Sie sich nicht mehr äußern können. Sie sollte konkret formuliert und regelmäßig aktualisiert werden – veraltete Verfügungen werden im Zweifel nicht anerkannt.

Testament: Einfach beginnen

Ein handschriftliches Testament ist bereits wirksam, wenn es vollständig eigenhändig verfasst und unterschrieben ist. Bei größerem Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen empfiehlt sich ein notarielles Testament.

Erbschaftsteuer im Überblick

VerwandtschaftFreibetrag
Ehepartner500.000 €
Kinder400.000 €
Enkelkinder200.000 €
Geschwister20.000 €

Was passiert ohne Regelung

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – meist mit weitreichender Beteiligung von Ehepartner und Kindern, häufig mit Erbengemeinschaften. Diese können Vermögensauseinandersetzungen erheblich erschweren.

Vollmachten schützen keine Toten – sie schützen die Lebenden vor Entscheidungen unter maximaler emotionaler Belastung.

Praktische Umsetzung

Formulare für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung stellen Bundesministerien kostenlos bereit. Bei größerem Vermögen ist ein Termin bei Notar oder Anwalt gut investiertes Geld.

Das Wichtigste in Kürze
  • Vollmachten und Erbschaftsregelungen werden oft aufgeschoben – dabei sind sie unabhängig vom Alter und Vermögen relevant.
  • Ohne wirksame Vollmacht ist im Ernstfall auch der Ehepartner nicht automatisch handlungsberechtigt.
  • Zusätzlich zur allgemeinen Vollmacht verlangen viele Banken eine separate Bankvollmacht auf ihrem Formular.
  • Die Patientenverfügung dokumentiert Behandlungswünsche für Situationen, in denen Sie sich nicht mehr äußern können.
  • Ein handschriftliches Testament ist bereits wirksam, wenn es vollständig eigenhändig verfasst und unterschrieben ist.

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Hinweis der Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Marktblick-Redaktion nach bestem Wissen recherchiert und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich – soweit nicht anders gekennzeichnet – auf die Rechtslage im Euroraum bzw. in Deutschland zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wesentliche Aktualisierungen kennzeichnen wir mit einem Bearbeitungsdatum.

Häufige Fragen

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell sein?

Nicht immer, aber für Immobiliengeschäfte und im Ausland ist die notarielle Form dringend zu empfehlen.

Wie oft sollte ich eine Patientenverfügung aktualisieren?

Alle 2 – 3 Jahre prüfen und ggf. neu unterschreiben – ansonsten kann sie an Aussagekraft verlieren.

#Vollmachten#Erbschaft#Familie

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